Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Peter Udsching ist in den Ruhestand getreten.
Prof. Udsching wurde 1992 zum Richter am BSG ernannt; als in 2007 der jetzige 14. Senat für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingerichtet wurde, übernahm er dessen Vorsitz. Zuvor war er zuständig für Kassenarztrecht, Erziehungsgeld, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Auch über seine Richtertätigkeit hinaus war und ist Prof. Udsching vielfältig juristisch engagiert, so unter anderem im Deutschen Sozialrechtsverband, mit einem Lehrauftrag für Sozialrecht an der Universität Osnabrück, im Deutschen Juristentag sowie im Bundesgesundheitsministerium im Beirat zur Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Ferner wirkt Prof. Udsching an zahlreichen sozialrechtlichen Publikationen mit.