Am 05.06.2013 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine grundlegende Neuorganisation der Unfallkassen auf den Weg gebracht (BUK-Neuorganisationsgesetz - BUK-NOG).
Ziel des Gesetzespakets ist es unter anderem, die Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) auf einen Träger zu reduzieren.
Ferner sollen durch Änderungen in der Sozialgerichtsbarkeit die Sozialgerichte entlastet werden.
Schließlich soll eine Regelung zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen durch die Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit zur Entbürokratisierung der Verwaltung beitragen.
Rechtsanwalt Störmer ist in Steinfurt im Strafrecht und Sozialrecht tätig.