Zum Ende diesen Jahres läuft das Finanzierungsmodell aus, wonach der Bund den Kommunen pro Jahr 400 Mio. € zur Verfügung stellt, mit denen Schulsozialarbeit, sonstige Projekte im Bereich der Grundsicherung und Mittagessen in Horteinrichtungen finanziert werden. Ziel war bzw. ist es, den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu gewährleisten.
Der Bundesrat setzt sich nun für eine Entfristung dieser Regelung ein, weshalb er einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, nach dem ein Teil der Bundesbeteiligung an Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II auch zukünftig für diese Zwecke verwendet werden soll.
Der Autor ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht und Strafrecht tätig.