Der Bundesrat hat jetzt eine Entschließung zur umfassenderen Unterstützung von Manchen gefasst, die im Alltag auf die Hilfe von Assistenz-Hunden angewiesen sind.
Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Krankenkassen alle Assistenz-Hunde als Hilfsmittel anerkennen und die Kosten für sie übernehmen. Bisher werden die Kosten grundsätzlich nur für Blindenhunde erstattet. Zu den Assistenz-Hunden zählen jedoch auch Epilepsie-Hunde, Diabetes-Warn-Hunde sowie Begleit-Hunde.
Das Land Niedersachsen unterstrich diese Forderung mit dem Hinweis auf die UN-Behindertenkonvention aus 2009, nach der Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll. Schließlich habe die Bundesregierung im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkovention anerkannt, dass persönliche Mobilität zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe sei.
Insbesondere sollen die Tiere im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen werden und so den Zugang der behinderten Menschen zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften und Arztpraxen sicherstellen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dann entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Eine feste Frist hierfür gibt es jedoch leider nicht.
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