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Dienstag, 7. Februar 2017

Gesetzliche Unfallversicherung bei Nachbarschaftsstreit

Eine tätliche Auseinandersetzung im Zuge einer Nachbarschaftsstreitigkeit ist auch dann kein Versicherungsfall i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich das Geschehen während einer beruflichen Tätigkeit abgespielt hat.
Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 15.12.2016, Az. L 6 U 3639/16).

Zwischen dem 78-jährigen Kläger und seinem Nachbarn war es nach jahrelangen Querelen zu einer Prügelei gekommen, wobei letztlich nicht aufgeklärt werden konnte, von wen diese ausgegangen war. Unstreitig war allerdings, dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang verletzt hatte bzw. verletzt worden war.

Im Ergebnis hatte die erste Instanz die Klage abgewiesen, das LSG hat dessen Entscheidung nun bestätigt.
Demnach liegt ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit Ursache für einen eingetretenen Gesundheitsschaden ist. Im vorliegenden Fall wäre jedoch für die Verletzung letztlich der jahrelange Nachbarschaftsstreit ursächlich gewesen und nicht die Berufstätigkeit des Klägers.


Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.