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Mittwoch, 14. März 2012

Rentenerhöhung zum 01.07.2012

Die Renten steigen zum 01. Juli 2012 in Ostdeutschland um 2,26 Prozent und in Westdeutschland um 2,18 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 24,37 € auf 24,92 € im Osten und von 27,47 € auf 28,07 € im Westen.
Dass die Rentenerhöhung im Osten etwas höher ausfällt als im Westen, liegt an der Wirtschaftskrise in 2010. Da der Westen seinerzeit mehr von der Rentengarantie profitiert hatte als der Osten, musste jetzt ein entsprechender Ausgleich erfolgen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Donnerstag, 8. März 2012

Basispflege bei Neurodermitis

Wie das Bundessozialgericht jetzt entschieden hat, ist der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung rechtmäßig.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin vor 2004 ebensolche Mittel nach vertragsärztlicher Verordnung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Mit dem 01.01.2004 schloss jedoch der Gesetzgeber die Verordnungsfähigkeit dieser nicht verschreibungspflichtigen Mittel grundsätzlich aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ließ die Verordnungsfähigkeit auch nicht ausnahmsweise zu. Die Klägerin hatte daher die Kosten letztlich selbst zu tragen.

Das BSG hat dazu ausgeführt, dass der GBA zu Recht die Versorgung mit Basistherapeutika bei Neurodermitis als verordnungsfähige Standardtherapie abgelehnt habe. Bei Bedürftigkeit sei eine Übernahme z. B. nach dem SGB II bzw. SGB XII möglich. In Mischbereichen stünden insofern alternativ zu Arzneimitteln auch kostengünstigere kosmetische Pflegemittel zur Verfügung. Dies müsse jedenfalls solange gelten, wie nicht ein zusätzlicher krankheitsspezifischer Nutzen der betroffenen Arzneimittel aufgrund von wissenschaftlichen Studien hinreichend belegt sei.

Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht sei in den zugrunde liegenden Regelungen nicht zu sehen. Bei schweren Verlaufsformern sei die Versorgung der Versicherten mit dem allgemein anerkannten Therapiestandard, z. B. der Anwendung lokal applizierter Glukokortikoide oder topischer Behandlung mit Calcineurin-Inhibitoren, gesichert. Der Bereich der Eigenvorsorge sei in verhältnismäßiger Art und Weise ausgestaltet worden. Nicht die ökonomische Bedürftigkeit des Betroffenen, sondern die Qualität der Mittel der Krankheitsbekämpfung und die Schwere der Krankheit bestimmten den Umfang des GKV-Leistungskatalogs. 
Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 06.03.2012 (Az. B 1 KR 24/10 R).


Rechtsanwalt Störmer ist auch Fachanwalt für Sozialrecht.

Donnerstag, 1. März 2012

Neue Hartz-IV- und Sozialhilfe-Regelsätze

Wie heute veröffentlicht, stufen die 2., 5., 19. und 20. Kammer des Sozialgerichts Aachen die neuen "Hartz-IV"- und Sozialhilfe-Regelsätze als verfassungskonform ein.
In fünf Verfahren hatten die Kläger jeweils geltend gemacht, die genannten Neuregelungen genügten nicht den vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 aufgestellten Vorgaben. Die für haushaltsangehörige Personen berücksichtigten Einsparungen seien nicht hinreichend belegt und es fehle an einer tragfähigen Begründung für die Bemessung der Regelsätze. Außerdem erhielten dauerhaft erwerbsgeminderte Leistungsbezieher, die im Haushalt der Eltern leben, lediglich Regelbedarfsstufe 3, während erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ggf. der volle Satz der Regelbedarfsstufe 1 zusteht.
Alle vier Kammern des Sozialgerichts Aachen sind dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Ihrer Ansicht nach beruhten die Neuregelungen auf einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstatistik von 2008, die das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung empirisch abbilde. Eine Überprüfungsmöglichkeit bestehe daher nur hinsichtlich eines sachgerechten und transparenten Verfahrens. Ein solches liege jedoch den zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Neuregelungen zugrunde.

In allen Entscheidungen wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen.

Az. S 5 AS 177/ 11, S 5 AS 475/11 (Urteil vom 20.07.2011)
Az. S 2 AS 277/11 (Urteil vom 20.12.2011)
Az. S 20 SO 79/11 (Urteil vom 13.12.2011)
Az. S 19 SO 108/11 (Urteil vom 20.01.2012)


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Mittwoch, 8. Februar 2012

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall unter Alkoholeinfluss

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen (nur) dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als (alleinige) wesentliche Unfallursache feststeht.
Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn neben einer festgestellten relativen Fahruntüchtigkeit (BAK unter 1,1 Promille) andere Unfallursachen in Betracht kommen.
Im vorliegenden Fall, in dem ein Versicherter mit einer BAK von 0,93 Promille von der Straße abgekommen und tödlich verunglückt war, erschien jedenfalls ebenso eine betriebsbedingte Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden als Unfallursache möglich.
Das Bayrische Landessozialgericht hat insofern die Berufung des Unfallversicherungsträgers zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil, das der Witwe und den Halbweisen des Verunglückten Entschädigungsleistungen zugesprochen hatte, bestätigt. (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2011, Az. L 2 U 566/10)


Stephan Störmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Dienstag, 7. Februar 2012

Feststellung einer Schwerbehinderung nach Tod des Betroffenen

Der Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung erlischt nicht mit dem Tod des Betroffenen, wenn eine solche auch noch nach dessen Tod Wirkungen entfaltet.
Dies hat das SG Speyer am 16.01.2012 (Az.S 5 SB 563/08) entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger während des laufenden Verfahrens eine Altersrente wegen Schwerbehinderung gestellt. Für deren Gewährung war es jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich, dass der Antragsteller bei deren Beginn als schwerbehinderter Mensch anerkannt war. Die Feststellung der Schwerbehinderung war insofern notwendige Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Rente. An deren Gewährung hatte jedoch der Rechtsnachfolger des Klägers bzw. Antragstellers ein berechtigtes Interesse, so dass der Beklagte, hier das Land Rheinland-Pfalz, vertreten für das entsprechende Landesamt, verurteilt wurde, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 festzustellen.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt tätig.

Mittwoch, 18. Januar 2012

Neues Patientenrechte-Gesetz geplant

Am 16.01.2012 haben Gesundheits- und Justizministerium des Bundes einen Referenten-Entwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt.

Die Neuregelungen sollen ins BGB zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht integriert werden. Berücksichtigung soll insbesondere die bisherige Rechtsprechung zu diesem Rechtsgebiet finden.

Als Kernstück sind Beweiserleichterungsregeln bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern vorgesehen. Daneben sind besondere Regelungen der Informations- und Aufklärungspflichten geplant. Den Referenten-Entwurf im Originaltext finden Sie hier

Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2012 in Kraft treten.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Freitag, 6. Januar 2012

2012 - Die wichtigsten Änderungen im Sozialrecht

Zum Jahresbeginn 2012 starten im Sozialrecht einige wesentliche Neuerungen. 
Hier ein kurzer Überblick:


  • Die Regelbedarfe in der Grundsicherung wurden für alleinstehende Bezieher von ALG II angehoben. Die Details wurden hier bereits im Post vom 17.10.2011 veröffentlicht.
  • Es gilt ein neuer Absetzbetrag für Bundesfreiwillige, die ALG II erhalten.
  • Die Arbeitsgenehmigungspflicht für die Beschäftigung von Fachkräften mit Hochschulabschluss, von Azubis und Saisonkräften aus Bulgarien und Rumänien wird grundsätzlich aufgehoben.
  • Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt tritt in Kraft.
  • Die Jobcenter-Reform wird in einem zweiten Schritt umgesetzt.
  • Ein neues Zielsteuerungssystem soll zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Jobcenter führen.
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2012 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 % und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,00 %.
  • Die Rente mit 67 startet schrittweise.
  • Die Sozialversicherungsrechengrößen wurden aktualisiert.

Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ferner gibt es dort Informationen zum Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Gleitzonenfaktor 2011, zu den Sachbezugswerten 2011 sowie zu den Änderungen im SGB IV und weiteren Gesetzen, zu Änderungen in der Riester-Rente sowie zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

An dieser Stelle wünsche ich allen Lesern alles Gute für 2012 !
Ihr Rechtsanwalt Stephan Störmer



Rechtsanwalt Störmer ist zugleich als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt tätig.