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Donnerstag, 3. April 2014

DRV Bund: Neuer Präsident

Mit Ablauf des 31. März ist der bisherige Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), Dr. Herbert Rische, in den Ruhestand verabschiedet worden. 
Zum 01. April wurde nun Dr. Axel Reimann zum neuen Präsidenten der DRV Bund berufen. Er ist bereits seit 2005 Mitglied des Direktoriums.

Freitag, 28. März 2014

"Tennisarm" bei Arbeit mit Computermaus = Berufskrankheit ?


Diese Frage hat das Hessische LSG in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 29.10.2013, Az. L 3 U 28/10) verneint.

Zwar ist ein sogenannter "Tennisarm" grundsätzlich eine als Berufskrankheit in Betracht kommende Erkrankung. Bei einer Erkrankung des Ellenbogengelenks durch häufige Benutzung einer Computermaus handelt es sich aber nicht um eine Berufskrankheit i. S. d. BK-Nr. 2101.
Gefährdende Berufstätigkeiten in diesem Sinne sind nur solche, die eine kurzzyklische feinmotorische Handarbeit bei achsenungünstiger Auslenkung des Handgelenks beinhalten. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt bei nur kurzzeitigem Scrollen und Klicken mit der rechten oder linken Maustaste. Die Arbeit mit der frei beweglichen Maus erfolgt weder mit dauerhafter starker Repetivität noch mit achsenungünstiger Haltung des Handgelenks. Ferner ist der Kraftaufwand bei der Bedienung minimal und damit zu vernachlässigen. Ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Klägers, dessen Hauptaufgabe im Ausfüllen komplexer Datenlisten am PC unter Bedienung einer Computermaus bestand, war damit nicht feststellbar.


Donnerstag, 27. März 2014

Behinderte Menschen: Fünf Jahre UN-BRK in Deutschland

Gestern jährte sich das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum fünften Mal.
Hintergrund ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das bereits am 3. Mai 2008 in Kraft trat.
Ziel des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls ist es, gleichberechtigten Genuss von Menschenrechten und Grundfreiheiten auch durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen.
Weltweit sind ca. 650 Millionen behinderte Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen leben in Entwicklungsländern.
Berührt sind insbesondere das Recht auf Zugang zu Bildung, zur Arbeitswelt und auch das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Überwacht wird das Übereinkommen durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Für die innerstaatliche Überwachung in Deutschland ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zuständig, das als unabhängige Stelle im Sinne des Übereinkommens benannt wurde. Das DIMR gibt beispielsweise Empfehlungen ab und macht Vorschläge zur Durchführung des Übereinkommens. Ferner berät es die Bundesregierung, den Bundestag und andere Organisationen zu Fragen das Übereinkommen. Seinen Niederschlag gefunden hat dies in Deutschland unter anderem im SGB IX und auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dennoch sind weiterhin Impulse für die Politik für behinderte Menschen und auch weitere Anstöße für die gesellschaftliche Diskussion erforderlich und gewünscht.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Freitag, 21. Februar 2014

Hartz IV: Nachhilfekosten

Leistungen für Bildung und Teilhabe in Gestalt von Nachhilfekosten dürfen nicht generell auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. Eine solche zeitliche Grenze der Lernförderung ergebe sich aus den gesetzlichen Vorschriften nicht, stellte jetzt das Sozialgericht Dortmund klar (Urteil vom 20.12.2013, Az. S 19 AS 1036/12). Maßgeblich sei immer der konkrete Förderbedarf für das jeweilige Kind. Die von der Behörde vorgenommene pauschale Begrenzung des Anspruchs stehe der durch das Bundesverfassungsgericht angemahnten Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegen.



Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.

Donnerstag, 20. Februar 2014

SGB II: Erstattung von Unterkunftskosten

Die vom Landkreis Meißen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) in Riesa erstatteten Unterkunftskosten sind zu niedrig.
Das hat jetzt das Sozialgericht Dresden im Fall einer 29-jährigen alleinerziehenden Mutter eines vier Jahre alten Jungen entschieden (Urteil vom 18.02.2014, Az. S 38 AS 3442/13).
Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspricht. Dies verlangt seit 2008 von den Behörden die Ermittlung der angemessenen Wohnkosten im Wege eines schlüssigen Konzepts. Dabei muss auf wissenschaftlicher Basis anhand des örtlichen Wohnungsmarktes ermittelt werden, zu welchem Preis Wohnungen im unterenSegment verfügbar sind. Diesen Anforderungen entspricht der Bericht des Landkreises die Stadt Riesa betreffend nicht. Bereits die Bildung des Vergleichsraums Coswig, Meißen, Riesa und Weinböhla sei nicht nachvollziehbar, die Städte verfügten über einen Wohnungmarkt, der nicht vergleichbar sei, so das Sozialgericht Dresden. Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens sei fehlerhaft, da sie auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten beruhe.

Die Berufung wurde zugelassen.




Rechtsanwalt Störmer ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt ansässig und bundesweit tätig.

Rentenbeitrag für 2014

Trotz hoher erwirtschafteter Überschüsse bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2014 unverändert bei 18,9 %. Für die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein Satz von 25,1 % vorgesehen.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/187) hat gestern der Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen.

Nicht durchsetzen konnte sich ein Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" (BT-Drs. 18/52), mit dem der "Automatismus zur Senkung der Beitragssätze" außer Kraft gesetzt werden sollte.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Samstag, 1. Februar 2014

Beratungshilfe: neue Formulare

Neben den neuen Formularen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist im Januar auch die neue Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) in Kraft getreten.
Für die Beantragung von Beratungshilfe stehen ab sofort die neuen Formulare zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW nebst weiteren Informationen zur Verfügung.

Erforderlich wurden die Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts (BGB. I 2013 NR. 55, S. 3533 ff.).