Mieter haben nur dann einen Anspruch auf eine behindertengerechte Bedienbarkeit von Rolläden, wenn dies im Mietvertrag festgelegt wurde.
Ansonsten besteht lediglich ein Anspruch auf Zustimmung zu (vom Mieter selbst vorzunehmenden und zu zahlenden) baulichen Veränderungen, die für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache erforderlich sind, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Im zugrunde liegenden Fall, den jetzt das Amtsgericht München (Urteil vom 16.04.2013, Az. 433 C 2726/13) entschieden hat, hatte die Vermieterin neue Fenster und Rolladensysteme eingebaut, die vom schwerstbehinderten Sohn der Klägerin nun nicht mehr bedient werden konnten.
Für eine gezielte Schikane sah das Amtsgericht München jedoch keine Anhaltspunkte. Auch stufte es die Umbaumaßnahme nicht als Modernisierungs-, sondern als Erhaltungsmaßnahme ein.
Die Klage der Mutter als Mieterin auf erneuten behindertengerechten Umbau wurde daher abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Steinfurt.
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Samstag, 6. September 2014
Freitag, 5. September 2014
Höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche
Für ca. 780.000 Beschäftigte soll der Pflegemindestlohn ab dem 01.01.2015 in Ostdeutschland um ca. 8,1 % auf 8,65 € und in Westdeutschland um ca. 4,4 % auf 9,40 € steigen.
Es folgen zwei weitere Stufen zum 01.01.2016 (9,00 € (Ost: + 4,1 % = 9,00 €; West: +3,7 % = 9,75 €)
und zum 01.01.2017 (Ost: + 5,6 % = 9,50 €; West: + 4,6 % = 10,20 €).
Dort, wo der besondere Pflegemindestlohn nicht gilt (beispielsweise in Privathaushalten), wird ab dem 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten.
Im Sozialrecht und Strafrecht an Ihrer Seite: Rechtsanwalt Stephan Störmer.
Es folgen zwei weitere Stufen zum 01.01.2016 (9,00 € (Ost: + 4,1 % = 9,00 €; West: +3,7 % = 9,75 €)
und zum 01.01.2017 (Ost: + 5,6 % = 9,50 €; West: + 4,6 % = 10,20 €).
Dort, wo der besondere Pflegemindestlohn nicht gilt (beispielsweise in Privathaushalten), wird ab dem 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten.
Im Sozialrecht und Strafrecht an Ihrer Seite: Rechtsanwalt Stephan Störmer.
Donnerstag, 7. August 2014
Künstlersozialversicherung: Abgabe 2015
In 2015 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,2 %.
Derzeit sind ca. 180.000 selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Den Rest des Beitrags wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %), getragen.
Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt Borghorst.
Derzeit sind ca. 180.000 selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Den Rest des Beitrags wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %), getragen.
Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt Borghorst.
Mittwoch, 6. August 2014
Betreuungsgeld: Erhöhung ab 01.08.2014
Ab dem 01.08.2014 steigt das Betreuungsgeld für Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und für das sie keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, auf 150,00 € monatlich pro Kind an.
Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.
Ihr Fachanwalt für Sozialrecht: Stephan Störmer
Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.
Ihr Fachanwalt für Sozialrecht: Stephan Störmer
Dienstag, 5. August 2014
Neue Mindestlöhne zum 01.08.2014
Fleischindustrie
Erstmalig ab dem 01.08.2014 gilt bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft ein Mindestlohn, der auf für Betriebe und Beschäftigte gilt, die nicht tarifgebunden sind.
Er beträgt zunächst 7,75 € und steigt in vier Stufen auf 8,75 € bis Dezember 2016.
Maler und Lackierer
Ab dem 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer.
Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt er zunächst 9,90 € und steigt sodann am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der bislang nur in den "alten" Bundesländern geltende Mindestlohn von 12,15 € regional differenziert an:
Neue Bundesländer: ab dem 01.08.2014 10,50 €, ab dem 01.05.2015 10,90 und ab dem 01.05.2016 11,30 €.
Alte Bundesländer: ab dem 01.08.2014 12,50 €, ab dem 01.05.2015 12,80 € und ab dem 01.05.2016 13,10 €.
Berlin: ab dem 01.08.2014 12,30 €, ab dem 01.05.2015 12,60 € und ab dem 01.05.2016 12,90 .
Schornsteinfeger
Für Schornsteinfeger gibt es erstmalig seit dem 18.07.2014 einen Mindestlohn, der rückwirkend ab dem 30.04.2014 gilt und 12,78 € beträgt. Für Azubis gibt es eine tarifliche Sonderregelung.
Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Erstmalig ab dem 01.08.2014 gilt bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft ein Mindestlohn, der auf für Betriebe und Beschäftigte gilt, die nicht tarifgebunden sind.
Er beträgt zunächst 7,75 € und steigt in vier Stufen auf 8,75 € bis Dezember 2016.
Maler und Lackierer
Ab dem 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer.
Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt er zunächst 9,90 € und steigt sodann am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der bislang nur in den "alten" Bundesländern geltende Mindestlohn von 12,15 € regional differenziert an:
Neue Bundesländer: ab dem 01.08.2014 10,50 €, ab dem 01.05.2015 10,90 und ab dem 01.05.2016 11,30 €.
Alte Bundesländer: ab dem 01.08.2014 12,50 €, ab dem 01.05.2015 12,80 € und ab dem 01.05.2016 13,10 €.
Berlin: ab dem 01.08.2014 12,30 €, ab dem 01.05.2015 12,60 € und ab dem 01.05.2016 12,90 .
Schornsteinfeger
Für Schornsteinfeger gibt es erstmalig seit dem 18.07.2014 einen Mindestlohn, der rückwirkend ab dem 30.04.2014 gilt und 12,78 € beträgt. Für Azubis gibt es eine tarifliche Sonderregelung.
Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Freitag, 11. Juli 2014
Gesetzlicher Mindestlohn
Heute hat der Bundesrat dem im April 2014 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt.
Damit gilt ab dem 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € flächendeckend in West und Ost ohne Ausnahme für alle Branchen.
Für bestimmte Gruppen sind Übergangs- und Sonderregelungen vorgesehen.
Für die Einhaltung werden zukünftig 1.600 neue Mitarbeiter des Zolls sorgen.
Ihre Ansprechpartner im Arbeits- und Sozialrecht: Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.
Damit gilt ab dem 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € flächendeckend in West und Ost ohne Ausnahme für alle Branchen.
Für bestimmte Gruppen sind Übergangs- und Sonderregelungen vorgesehen.
Für die Einhaltung werden zukünftig 1.600 neue Mitarbeiter des Zolls sorgen.
Ihre Ansprechpartner im Arbeits- und Sozialrecht: Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.
Dienstag, 8. Juli 2014
Hartz IV - Glückspielgewinn
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (erschienen am 24.06.2014, Az. S 15 AS 132/11) sind Glücksspielgewinne im Rahmen des Leistungsbezugs von ALG II zwar grundsätzlich zu berücksichtigen.
Allerdings muss dies bereits im Monat der Übergabe des Gewinns (im zugrunde liegenden Fall ein PKW) geschehen und nicht erst, wenn dieser "versilbert" wird.
Berücksichtigt der Leistungsträger den Gewinn nicht sofort, kann der entsprechende Leistungsbescheid nur unter engen Voraussetzungen aufheben. Diese waren im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, so dass der dortige Kläger darauf vertrauen durfte, dass ihm die bewilligte Leistung auch zustand. Eine Erstattung hatte nicht zu erfolgen.
Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.
Allerdings muss dies bereits im Monat der Übergabe des Gewinns (im zugrunde liegenden Fall ein PKW) geschehen und nicht erst, wenn dieser "versilbert" wird.
Berücksichtigt der Leistungsträger den Gewinn nicht sofort, kann der entsprechende Leistungsbescheid nur unter engen Voraussetzungen aufheben. Diese waren im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, so dass der dortige Kläger darauf vertrauen durfte, dass ihm die bewilligte Leistung auch zustand. Eine Erstattung hatte nicht zu erfolgen.
Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.
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