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Mittwoch, 8. Februar 2012

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall unter Alkoholeinfluss

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen (nur) dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als (alleinige) wesentliche Unfallursache feststeht.
Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn neben einer festgestellten relativen Fahruntüchtigkeit (BAK unter 1,1 Promille) andere Unfallursachen in Betracht kommen.
Im vorliegenden Fall, in dem ein Versicherter mit einer BAK von 0,93 Promille von der Straße abgekommen und tödlich verunglückt war, erschien jedenfalls ebenso eine betriebsbedingte Übermüdung nach einem Arbeitstag von 13,5 Stunden als Unfallursache möglich.
Das Bayrische Landessozialgericht hat insofern die Berufung des Unfallversicherungsträgers zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil, das der Witwe und den Halbweisen des Verunglückten Entschädigungsleistungen zugesprochen hatte, bestätigt. (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.12.2011, Az. L 2 U 566/10)


Stephan Störmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Dienstag, 7. Februar 2012

Feststellung einer Schwerbehinderung nach Tod des Betroffenen

Der Anspruch auf Feststellung einer Schwerbehinderung erlischt nicht mit dem Tod des Betroffenen, wenn eine solche auch noch nach dessen Tod Wirkungen entfaltet.
Dies hat das SG Speyer am 16.01.2012 (Az.S 5 SB 563/08) entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger während des laufenden Verfahrens eine Altersrente wegen Schwerbehinderung gestellt. Für deren Gewährung war es jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich, dass der Antragsteller bei deren Beginn als schwerbehinderter Mensch anerkannt war. Die Feststellung der Schwerbehinderung war insofern notwendige Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Rente. An deren Gewährung hatte jedoch der Rechtsnachfolger des Klägers bzw. Antragstellers ein berechtigtes Interesse, so dass der Beklagte, hier das Land Rheinland-Pfalz, vertreten für das entsprechende Landesamt, verurteilt wurde, bei dem verstorbenen Kläger einen Gesamt-GdB von 50 festzustellen.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt tätig.

Mittwoch, 18. Januar 2012

Neues Patientenrechte-Gesetz geplant

Am 16.01.2012 haben Gesundheits- und Justizministerium des Bundes einen Referenten-Entwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt.

Die Neuregelungen sollen ins BGB zwischen Dienst- und Werkvertragsrecht integriert werden. Berücksichtigung soll insbesondere die bisherige Rechtsprechung zu diesem Rechtsgebiet finden.

Als Kernstück sind Beweiserleichterungsregeln bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern vorgesehen. Daneben sind besondere Regelungen der Informations- und Aufklärungspflichten geplant. Den Referenten-Entwurf im Originaltext finden Sie hier. 

Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2012 in Kraft treten.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Freitag, 6. Januar 2012

2012 - Die wichtigsten Änderungen im Sozialrecht

Zum Jahresbeginn 2012 starten im Sozialrecht einige wesentliche Neuerungen. 
Hier ein kurzer Überblick:


  • Die Regelbedarfe in der Grundsicherung wurden für alleinstehende Bezieher von ALG II angehoben. Die Details wurden hier bereits im Post vom 17.10.2011 veröffentlicht.
  • Es gilt ein neuer Absetzbetrag für Bundesfreiwillige, die ALG II erhalten.
  • Die Arbeitsgenehmigungspflicht für die Beschäftigung von Fachkräften mit Hochschulabschluss, von Azubis und Saisonkräften aus Bulgarien und Rumänien wird grundsätzlich aufgehoben.
  • Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt tritt in Kraft.
  • Die Jobcenter-Reform wird in einem zweiten Schritt umgesetzt.
  • Ein neues Zielsteuerungssystem soll zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Jobcenter führen.
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2012 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 % und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,00 %.
  • Die Rente mit 67 startet schrittweise.
  • Die Sozialversicherungsrechengrößen wurden aktualisiert.

Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ferner gibt es dort Informationen zum Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Gleitzonenfaktor 2011, zu den Sachbezugswerten 2011 sowie zu den Änderungen im SGB IV und weiteren Gesetzen, zu Änderungen in der Riester-Rente sowie zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

An dieser Stelle wünsche ich allen Lesern alles Gute für 2012 !
Ihr Rechtsanwalt Stephan Störmer



Rechtsanwalt Störmer ist zugleich als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt tätig.

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Anrechnung der Einkommensteuer-Erstattung auf ALG II

Wie das Bundesverfassungsgericht am 08.11.2011 entschieden hat (Az. 1 BvR 2007/11), verletzt die Anrechnung der Einkommensteuer-Erstattung auf ALG II-Ansprüche nicht das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 

Steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen wie das ALG II sind demnach letztlich nicht als Eigentum geschützt. Ein grundrechtlicher Eigentumsschutz sei nur dann gegeben, wenn es sich um "vermögenswerte Rechtspositionen" handelt, die nach Art eines "Ausschließlichkeitsrechts" privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen. Diese Voraussetzungen seien bei steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen wie der Grundsicherung aber nicht gegeben, so dass diese folglich auch nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG unterlägen.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Eiszeit ?!

Bei "Eis" denkt man derzeit wohl mehr an die niedrigen Temperaturen und die damit verbundenen Gefahren im Straßenverkehr. 
Der Fall, den das SG Berlin zu entscheiden hatte, hatte sich jedoch im Sommer ereignet. Im Mai 2009 befand sich ein freiwillig versicherter Unternehmensberater auf dem Heimweg von einem Geschäftstermin. Auf diesem Weg hatte er sich ein Eis gekauft, an dem er sich noch auf dem Weg verschluckte, was "blitzartig dumpfe Schmerzen" verursacht habe. In der Rettungsstelle des Krankenhauses wurde kurze Zeit später ein Herzinfarkt festgestellt. Die beklagte Verwaltungs-Berufsgenossenschaft habe jedoch zu recht die Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt, entschied jetzt das zuständige Sozialgericht. Eis-Essen sei keine unfallversicherungsrechtlich geschützte Tätigkeit. Es fehle nämlich ersichtlich an einem sachlichen Zusammenhang zwischen der Handlung und der Berufstätigkeit. Vor diesem Hintergrund ist Nahrungsaufnahme grundsätzlich unversichert, wenn sie lediglich dem Genuss dient. Angesichts der Jahreszeit dürfte das im Moment dann wohl auch für Glühwein gelten ...

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.

Mittwoch, 9. November 2011

Pfändungsschutz von Sozialleistungen

Achtung: Zum 01.01.2012 fällt der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz von Sozialleistungen weg. 
Empfänger von "Hartz 4" oder Kinderzuschlag sollten daher ihre Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Sonst besteht die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen wie z. B. ALG II verfügt werden kann.

Durch die Umwandlung in Pfändungsschutzkonto wird grundsätzlich ein Freibetrag in Höhe von 1.028,89 € geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen auch höher ausfallen.

Über das Pfändungsschutzkonto wurde in diesem Blog bereits am 10. August 2010 berichtet. Dort finden Sie weitere Infos.


Stephan Störmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.