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Dienstag, 23. Dezember 2014

Alles Gute für 2015 !

Allen, die diesen Blog in 2014 gelesen und mit Anregungen unterstützt haben, sei an dieser Stelle gedankt. Frohe Weihnachten und für 2015 alles Gute und die besten Wünsche !

Ihr Rechtsanwalt Stephan Störmer.

Montag, 8. Dezember 2014

Hinterbliebenen-Rente nach gerechtfertigtem Behandlungsabbruch

Wenn Hinterbliebene einen nach der Rechtsprechung des BGH gerechtfertigten Behandlungsabbruch vornehmen, können sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Hinterbliebenen-Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen (BSG, Urteil des 2. Senats vom 04.12.2014, Az. B 2 U 18/13 R).

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Ehefrau eines nach einem Wegeunfall im Wachkoma befindlichen Versicherten dessen Magensonde entfernt, wodurch er einige Tage später verstarb.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt klargestellt, dass in einem solchen Ausnahmefall der gesetzliche Leistungsausschluss für Personen, die vorsätzlich den Tod des Versicherten herbeigeführt haben, nicht durchgreift.
Seiner Auffassung nach stellte der Tod des Versicherten einen Arbeitsunfall dar, da die rechtlich wesentliche Ursache für den Tod in seinem Wegeunfall lag. Dieser hatte auf dem Weg von der Arbeit so schwere Verletzungen ausgelöst, dass eine willkürliche Ration nicht mehr möglich war und der Versicherte dauerhaft vollständig auf pflegerische Hilfe angewiesen war. Für einen solchen Fall hatte der Versicherte allerdings zuvor gegenüber seinen Angehörigen wiederholt und klar geäußert, niemals nur durch lebensverlängernde Maßnahmen weiterleben zu wollen.
Das BSG sah diesen grundgesetzlich geschützten Willen im Versicherungsfall maßgeblich zum Tragen kommend. Hiermit habe es den Willen des Gesetzgebers im sogenannten Patientenverfügungsgesetz vom 29.07.2009 im Sozialrecht nachvollzogen. Insbesondere in § 1901a BGB habe der Gesetzgeber klargestellt, dass die durch die Autonomie und Menschenwürde (Art. 1 GG) des Einzelnen getragene Entscheidung, keine lebensverlängernden Maßnahmen erdulden zum müssen, generell zu berücksichtigen ist.

Insofern hat das BSG die Vorinstanzen bestätigt und der Ehefrau des Versicherten eine Hinterbliebenen-Rente zugebilligt.



Der Autor ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Freitag, 14. November 2014

Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

In ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 hat der Bundesrat das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG I) gebilligt, das die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten und bessere Möglichkeiten zur Betreuung, insbesondere in den eigenen vier Wänden, bieten soll.

Zum In-Kraft-Treten bedarf es daher nunmehr nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.



Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich - Ihre Ansprechpartner im Sozialrecht

Donnerstag, 13. November 2014

Hartz IV - Auskunft durch Verwandte

Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt klargestellt hat, müssen auch Verwandte in "Hartz IV-Prozessen" Auskunft über familiäre Familienangelegenheiten erteilen (Beschlüsse vom 28.10.2014, Az. L 19 AS 1880/14 B, L 19 AS 1906/14 B).

Grundsätzlich hätten zwar in gerader Linie Verwandte und Verschwägerte (wie im vorliegenden Fall) ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings gelte dies nicht, soweit es um familiäre Vermögensangelegenheiten gehe. Hierzu gehöre auch die Frage, über welches Einkommen bzw. Vermögen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verfügen, wenn dieses ggf. auf Grundsicherungsleistungen anzurechnen sei.

Die Beschlüsse sind rechtskräftig.



Der Autor ist als Fachanwalt für Sozialrecht bundesweit tätig.

Mittwoch, 12. November 2014

Hartz IV - Leistungen für Zuwanderer

Wie der Europäische Gerichtshof gestern entschieden hat, ist die derzeitige deutsche Praxis, wonach Ausländer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von staatlichen Leistungen wie "Hartz IV" ausgeschlossen werden können, rechtmäßig (EuGH, Entscheidung vom 11.11.2014, Az. C-333/13).
Demnach können Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten eine Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Aufnahme-Mitgliedsstaats bezüglich des Zugangs zu bestimmten Sozialleistungen wie den deutschen Leistungen der Grundsicherung nur verlangen, wenn ihr Aufenthalt die Voraussetzungen der "Unionsbürgerrichtlinie" erfüllt. Diese sowie die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stünden einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten vom Bezug bestimmter besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen ausgeschlossen werden, während Staatsangehörige des Aufnahme-Mitgliedsstaates in gleicher Situation diese Leistungen erhalten, wenn den betroffenen Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten im Aufnahme-Mitgliedsstaat kein Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie zusteht.
Der nationale Gesetzgeber sei für die Gewährung besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen zuständig und könne insofern auch den Umfang der hiermit sichergestellten sozialen Absicherung definieren. Da die Mitgliedsstaaten insofern kein Unionsrecht durchführten, sei die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch nicht anwendbar.



Ihre bundesweiten Ansprechpartner in allen Fragen des Sozialrechts: Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Opferrente für politisch Verfolgte

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessert werden soll, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besetzungszone und der DDR wurden.
Demnach sollen die monatlichen Zuwendungen von derzeit höchstens 250,00 € auf höchstens 300,00 € steigen. Die Ausgleichsleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, sollen ebenfalls erhöht werden, und zwar um jeweils 30,00 € von derzeit 184,00 € monatlich auf 214,00 €.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht.

Donnerstag, 30. Oktober 2014

Beerdigungskosten

Beerdigungskosten dürfen nicht aus überzahlter Rente beglichen werden.
Das hat jetzt das Sozialgericht Gießen entschieden (Urteil vom 08.10.2014, Az. S 4 R 50/13).
Überzahlte Rente gehört demnach nicht zum Nachlass und kann daher auch nicht zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten wie z. B. Beerdigungskosten heran gezogen werden.


Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Sozialrechts: Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt

Haftung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

Arbeitgeber haften für die von ihnen zu erstattenden Aufwendungen, wenn sie Bauarbeiten ohne Sicherungsvorkehrungen von ihren Arbeitnehmern durchführen lassen und damit gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Dabei stellt das bewusste Absehen von Sicherungsmaßnahmen ein grobes Verschulden dar, so das Urteil des OLG Oldenburg vom 23.10.2014, Az. 14 U 34/14.


Der Autor ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt.

Mittwoch, 10. September 2014

Sozialrechtlicher Regelbedarf: Verfassungmäßigkeit

Nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) sind die sozialrechtlichen Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß.
Gegenstand des Verfahrens waren die Regelbedarfsleistungen für Alleinstehende, für zusammen lebene Volljährige, für Kinder bis zu sechs Jahren und Jugendliche zwischen 17 und 17 Jahren.
Das SG Berlin hatte die in 2011 geänderten Regelungen zur Ermittlung und Festsetzung der Regelbedarfe für verfassungswidrig gehalten und die Frage ihrer Verfassungsgemäßheit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Das BVerfG hat daraufhin klargestellt, dass die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden. Insgesamt sei die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der existenzsichernden Leistungen tragfähig begründet.


Stephan Störmer ist als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht für Sie da.

LSG NRW: Tag der offenen Tür

Am 17.09.2014 findet ab 09.00 Uhr im Landessozialgericht NRW ein Tag der offenen Tür statt. 
Angeboten werden unter anderem der Besuch von Senatssitzungen, Diskussionen sowie Führungen durch das LSG.
Weiteres zu Anmeldung und Infos erhalten Sie auf der Internet-Präsenz des LSG.



Ihr Anwaltskanzlei in Steinfurt: Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich

Samstag, 6. September 2014

Behindertengerechte Bedienbarkeit von Rolläden

Mieter haben nur dann einen Anspruch auf eine behindertengerechte Bedienbarkeit von Rolläden, wenn dies im Mietvertrag festgelegt wurde.
Ansonsten besteht lediglich ein Anspruch auf Zustimmung zu (vom Mieter selbst vorzunehmenden und zu zahlenden) baulichen Veränderungen, die für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache erforderlich sind, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Im zugrunde liegenden Fall, den jetzt das Amtsgericht München (Urteil vom 16.04.2013, Az. 433 C 2726/13) entschieden hat, hatte die Vermieterin neue Fenster und Rolladensysteme eingebaut, die vom schwerstbehinderten Sohn der Klägerin nun nicht mehr bedient werden konnten.
Für eine gezielte Schikane sah das Amtsgericht München jedoch keine Anhaltspunkte. Auch stufte es die Umbaumaßnahme nicht als Modernisierungs-, sondern als Erhaltungsmaßnahme ein.

Die Klage der Mutter als Mieterin auf erneuten behindertengerechten Umbau wurde daher abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.



Der Autor ist Rechtsanwalt in Steinfurt.

Freitag, 5. September 2014

Höhere Mindestlöhne in der Pflegebranche

Für ca. 780.000 Beschäftigte soll der Pflegemindestlohn ab dem 01.01.2015 in Ostdeutschland um ca. 8,1 % auf 8,65 € und in Westdeutschland um ca. 4,4 % auf 9,40 € steigen. 
Es folgen zwei weitere Stufen zum 01.01.2016 (9,00 € (Ost: + 4,1 % = 9,00 €; West: +3,7 % = 9,75 €) 
und zum 01.01.2017 (Ost: + 5,6 % = 9,50 €; West: + 4,6 % = 10,20 €).

Dort, wo der besondere Pflegemindestlohn nicht gilt (beispielsweise in Privathaushalten), wird ab dem 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten.


Im Sozialrecht und Strafrecht an Ihrer Seite: Rechtsanwalt Stephan Störmer.

Donnerstag, 7. August 2014

Künstlersozialversicherung: Abgabe 2015

In 2015 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,2 %.
Derzeit sind ca. 180.000 selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Den Rest des Beitrags wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %), getragen.


Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt Borghorst.

Mittwoch, 6. August 2014

Betreuungsgeld: Erhöhung ab 01.08.2014

Ab dem 01.08.2014 steigt das Betreuungsgeld für Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und für das sie keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, auf 150,00 € monatlich pro Kind an.
Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.


Ihr Fachanwalt für Sozialrecht: Stephan Störmer

Dienstag, 5. August 2014

Neue Mindestlöhne zum 01.08.2014

Fleischindustrie
Erstmalig ab dem 01.08.2014 gilt bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft ein Mindestlohn, der auf für Betriebe und Beschäftigte gilt, die nicht tarifgebunden sind.
Er beträgt zunächst 7,75 € und steigt in vier Stufen auf 8,75 € bis Dezember 2016.

Maler und Lackierer
Ab dem 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer.
Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt er zunächst 9,90 € und steigt sodann am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der bislang nur in den "alten" Bundesländern geltende Mindestlohn von 12,15 € regional differenziert an:

Neue Bundesländer: ab dem 01.08.2014 10,50 €, ab dem 01.05.2015 10,90 und ab dem 01.05.2016 11,30 €.
Alte Bundesländer: ab dem 01.08.2014 12,50 €, ab dem 01.05.2015 12,80 € und ab dem 01.05.2016 13,10 €.
Berlin: ab dem 01.08.2014 12,30 €, ab dem 01.05.2015 12,60 € und ab dem 01.05.2016 12,90 .

Schornsteinfeger
Für Schornsteinfeger gibt es erstmalig seit dem 18.07.2014 einen Mindestlohn, der rückwirkend ab dem 30.04.2014 gilt und 12,78 € beträgt. Für Azubis gibt es eine tarifliche Sonderregelung.



Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.

Freitag, 11. Juli 2014

Gesetzlicher Mindestlohn

Heute hat der Bundesrat dem im April 2014 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie zugestimmt. 
Damit gilt ab dem 01.01.2015 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € flächendeckend in West und Ost ohne Ausnahme für alle Branchen. 
Für bestimmte Gruppen sind Übergangs- und Sonderregelungen vorgesehen.
Für die Einhaltung werden zukünftig 1.600 neue Mitarbeiter des Zolls sorgen.



Ihre Ansprechpartner im Arbeits- und Sozialrecht: Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Dienstag, 8. Juli 2014

Hartz IV - Glückspielgewinn

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz (erschienen am 24.06.2014, Az. S 15 AS 132/11) sind Glücksspielgewinne im Rahmen des Leistungsbezugs von ALG II zwar grundsätzlich zu berücksichtigen. 
Allerdings muss dies bereits im Monat der Übergabe des Gewinns (im zugrunde liegenden Fall ein PKW) geschehen und nicht erst, wenn dieser "versilbert" wird.
Berücksichtigt der Leistungsträger den Gewinn nicht sofort, kann der entsprechende Leistungsbescheid nur unter engen Voraussetzungen aufheben. Diese waren im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, so dass der dortige Kläger darauf vertrauen durfte, dass ihm die bewilligte Leistung auch zustand. Eine Erstattung hatte nicht zu erfolgen.



Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Donnerstag, 3. Juli 2014

Neues Pflegereformgesetz

Nach der Kabinetts-Entscheidung Ende Mai liegt nun das erste Pflegereformgesetz der Bundesregierung dem Bundestag zur Beratung vor.

Nach dem Entwurf (BT-Drs. 18/1798) sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte erhöht werden. Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine zweistufige Beitragserhöhung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte, so dass dann ca. 5 Mrd. € mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
Geplant sind außerdem Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie in der teilstationären Tages- und Nachtpflege, insbesondere auch für Demenzerkrankte.

Ferner sollen 1,2 Mrd. € in einen speziellen Vorsorgefonds für die "Baby-Boomer-Generation" fließen, da Schätzungen nach die Zahl der Pflegebedürftigen von momentan 2,5 Millionen Menschen auf über 4 Millionen Menschen in 2050 ansteigen wird. Erst ab 2055 wird ein langsamer Rückgang der Pflegefälle erwartet. Das maximale Volumen dieses Fonds wird derzeit auf 37 bis 42 Milliarden € geschätzt.

Schließlich soll noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff eingeführt werden, nach dem es zukünfig fünf statt drei Pflegestufen geben soll. Hierbei soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Entscheidend ist dann vielmehr der Grad der Selbstständigkeit im Alltag, was sich wiederum vorteilhaft für Demenz-Patienten auswirken soll.



Stephan Störmer ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht und Strafrecht tätig.

Mittwoch, 2. Juli 2014

Hartz IV: Rechtswidrige Mietobergrenzen

Das vom Landkreis Göttingen für die Stadt Göttingen angewendete Gutachten zur Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf nicht mehr als Grundlage für die Leistungsgewährung herangezogen werden. Die dort festgelegten Mietobergrenzen sind zu niedrig. Das hat jetzt das LSG Bremen-Niedersachsen entschieden (Urteil vom 29.04.2014, Az. L 7 AS 330/13), die Revision wurde nicht zugelassen.


Rechtsanwalt Störmer ist bundesweit sozialrechtlich tätig.

Donnerstag, 12. Juni 2014

40 Jahre Schwerbehinderten-Gesetz

Vor 40 Jahren wurde das seit 1953 bestehende Schwerbeschädigtengesetz durch das Schwerbehindertengesetz abgelöst. 
Seitdem werden keine Unterschiede mehr nach der Ursache der Behinderung gemacht. Wohl wichtigste praktische Auswirkung des Schwerbehindertengesetzes: Seit dem 01.05.1974 bedarf jede Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle). Auch die Stellung der Vertrauensperson, die die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb wahrnimmt, wurde verbessert. Ferner wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe neu geordnet.
Die weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Beschäftigtensituation schwerbehinderter Menschen ist notwendiger denn je:
2012 waren 1,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Verwaltungen beschäftigt, so viele wie noch nie.



Der Autor ist als Rechtsanwalt in Steinfurt Borghorst tätig.

Mittwoch, 11. Juni 2014

115

Wer im Sozialrecht Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kommt in der Regel um einen Kontakt mit der zuständigen Behörde nicht herum. 
Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, herauszufinden, wer überhaupt die zuständige Behörde ist und wer dort Auskunft erteilen kann. Hierzu wurde im Jahr 2009 die Behörden-Telefonnummer 115 eingerichtet. Diese soll eine erste Anlaufstelle sein für Verwaltungsfragen aller Art.
Die Hotline ist zum Festnetz-Tarif von Montag bis Freitag von 08.00  bis 18:00 Uhr erreichbar. Dabei sollen 75 % aller Anrufe innerhalb von 30 Sekunden durch die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen und 65 % aller Anrufe beim ersten Kontakt beantwortet werden. Ist dies nicht möglich und wird die Anfrage weitergeleitet, so soll innerhalb von 24 Stunden innerhalb der Servicezeiten eine Rückmeldung per Rückruf, E-Mail oder Fax erfolgen.

Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt einen Info-Flyer veröffentlicht. Außerdem gibt es ausführliche Infos auf www.115.de






Mittwoch, 21. Mai 2014

In eigener Sache

Es freut mich, mitteilen zu dürfen, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm mir die Berechtigung zuerkannt hat, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Auch insofern stehe ich Ihnen gern bundesweit zur Verfügung.

Montag, 5. Mai 2014

Nationaler Sozialbericht 2014

Ab sofort ist der nationale Sozialbericht 2014 verfügbar.
Hierin wird über neue Entwicklungen und gesetzlich verankerte oder im Parlament anhängige Reformen sowie Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands in den Bereichen der OMK Soziales (Offene Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz) berichtet. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Soziale Inklusion, Renten, Gesundheit und Langzeitpflege. Teilweise wird auch ein Ausblick auf in nächster Zeit geplante Maßnahmen gegeben. Ferner umfasst der oben genannten Bericht ein thematisches Schwerpunktkapitel "Zugang zum Sozialschutz für junge Erwerbslose".



Stephan Störmer ist vor allem im Sozialrecht und Strafrecht als Rechtsanwalt tätig.

Freitag, 2. Mai 2014

Regelbedarfsstufen: Grundsätzliches

Nicht nur für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII wichtig, sondern auch in zahlreichen anderen Situationen, z. B. dann, wenn man im Rahmen des Ehegatten-Unterhalts für Heimaufenthalte in Anspruch genommen werden soll: Die Regelbedarfe.

Üblicherweise werden diese über zahlreiche Medien verbreitet, so beispielsweise auch in diesem Blog. 
Entscheidend ist jedoch die gesetzliche Grundlage, nämlich § 28 SGB XII mit der entsprechenden Anlage
Dort erhält man einen Überblick zunächst über die Ermittlung der Regelbedarfsstufen und sodann in der Anlage einen Überblick über die genauen Beträge für jede Regelbedarfsstufe sowie Definitionen, wer zu welcher Regelbedarfsstufe gehört. 
Zeitlich reicht das Ganze derzeit bis 2011 zurück. 
Verlinkt wurde hier tatsächlich originär zum von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der juris-GmbH zur Verfügung gestellten Bundesrecht.


Dienstag, 22. April 2014

Pflegegeld / Pflegesachleistung

Geringere Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen weder gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG).

Das hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr klargestellt (Entscheidung vom 26.03.2014, Az. 1 BvR 1133/12).

Zunächst ist die Einteilung in zwei unterschiedliche Vergleichsgruppen, nämlich pflegende Angehörigen einerseits und unterstützende Dritte, mit denen ein separater Pflegevertrag geschlossen wird, andererseits, nicht zu beanstanden. 
Ferner ist das Pflegegeld nicht als Entgelt ausgestaltet, sondern soll vielmehr als materielle Anerkennung einen Anreiz zur Pflege innerhalb der Familie schaffen und gleichzeitig Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, indem das Pflegegeld in freier Gestaltung eingesetzt werden kann. Hintergrund ist, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege im Wege der gegenseitigen Beistandspflicht grundsätzlich unentgeltlich erbracht wird, während Pflegesachleistungen durch Pflegekräfte nur bei deren ausreichender Vergütung durch die Pflegekasse sicher gestellt ist.
Zwar schließt der Schutz von Ehe und Familie im Bereich der Sozialversicherung auch die Aufgabe ein, den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern. Diese Pflicht verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch nicht, für professionelle, nichtfamiliäre Pflege höhere Sachleistungen bereit zu stellen. Aus der Förderungspflicht der Familie ergeben sich keine konkreten Ansprüche auf bestimmte sachliche Leistungen.


Stephan Störmer ist Rechtsanwalt in Steinfurt und zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Freitag, 4. April 2014

Senkung der Krankenversicherungsbeträge

Am 26.03.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,6 Prozent und eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent vorsieht.

Weitere Änderungen in Überblick:

  • Zusatzbeiträge: Die bisherige Pauschalierung und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich soll abgeschafft werden. Stattdessen sind einkommensabhängige Beiträge geplant, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen können.
  • Prämien: Bei finanziellen Überschüssen sollen die Krankenkassen keine Prämien mehr an Mitglieder auszahlen dürfen. Vielmehr sollen die Versicherten durch niedrigere Beiträge entlastet werden.
  • ALG-II-Empfänger: Für Empfänger von ALG II soll ein pauschalierter Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag eingeführt werden. Ferner ist ein einheitlicher Versicherungsstatus geplant. Die Familienversicherung soll nicht mehr vorrangig gelten, damit der Verwaltungsaufwand gesenkt werden kann.
  • "Institut der Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen": Gründung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zur Dokumentation der Versorgungsqualität. Dies soll Patienten einen Vergleich von Krankenhäusern und deren stationärer Versorgung ermöglichen.
Für Interessierte ist auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums der Gesetzentwurf veröffentlicht.


Der Verfasser ist Experte für Sozialrecht und Strafrecht.

Jobcenter: Reisekostenübernahme für Umgangsrecht

Wie das LSG NRW jetzt in einem Eilverfahren entschieden hat, ist das Jobcenter verpflichtet, einem Hartz-IV-Empfänger eine dreiwöchige Reise nach Indonesien zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem minderjährigen Sohn zu finanzieren (Beschluss vom 17.03.2014, Az. L 7 AS 2392/13 B ER).

Der zehnjährige Sohn des dortigen Antragstellers war ohne dessen Zustimmung vor einigen Jahren mit der Mutter nach Indonesien verzogen. Den Antrag auf Übernahme der für die Wahrnehmung des Umgangskontakts entstehenden Reisekosten (insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Flugkosten, Transferkosten und Reisegebühren) hatte das Jobcenter abgelehnt, so dass nunmehr Eilrechtsschutz geboten war.

Im folgenden Verfahren hat das LSG NRW klargestellt, dass die Ausübung des Umgangsrechts eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes sei, insbesondere in Anbetracht des bevorstehenden Geburtstags und in einer fremden Kultur. Der Kontakt des Antragstellers zu seinem Sohn sei ferner unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang. Schließlich hätte das Kindeswohl Berücksichtigung finden müssen.
Im Jahresintervall seien daher Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen.
Auch die Reisedauer von drei Wochen sei angemessen. Eine kürzere Reisedauer könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegen stehen.

Die Eilentscheidung ist rechtskräftig, die Hauptsacheentscheidung wird naturgemäß zu gegebener Zeit folgen.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Donnerstag, 3. April 2014

DRV Bund: Neuer Präsident

Mit Ablauf des 31. März ist der bisherige Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), Dr. Herbert Rische, in den Ruhestand verabschiedet worden. 
Zum 01. April wurde nun Dr. Axel Reimann zum neuen Präsidenten der DRV Bund berufen. Er ist bereits seit 2005 Mitglied des Direktoriums.

Freitag, 28. März 2014

"Tennisarm" bei Arbeit mit Computermaus = Berufskrankheit ?


Diese Frage hat das Hessische LSG in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 29.10.2013, Az. L 3 U 28/10) verneint.

Zwar ist ein sogenannter "Tennisarm" grundsätzlich eine als Berufskrankheit in Betracht kommende Erkrankung. Bei einer Erkrankung des Ellenbogengelenks durch häufige Benutzung einer Computermaus handelt es sich aber nicht um eine Berufskrankheit i. S. d. BK-Nr. 2101.
Gefährdende Berufstätigkeiten in diesem Sinne sind nur solche, die eine kurzzyklische feinmotorische Handarbeit bei achsenungünstiger Auslenkung des Handgelenks beinhalten. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt bei nur kurzzeitigem Scrollen und Klicken mit der rechten oder linken Maustaste. Die Arbeit mit der frei beweglichen Maus erfolgt weder mit dauerhafter starker Repetivität noch mit achsenungünstiger Haltung des Handgelenks. Ferner ist der Kraftaufwand bei der Bedienung minimal und damit zu vernachlässigen. Ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Klägers, dessen Hauptaufgabe im Ausfüllen komplexer Datenlisten am PC unter Bedienung einer Computermaus bestand, war damit nicht feststellbar.


Donnerstag, 27. März 2014

Behinderte Menschen: Fünf Jahre UN-BRK in Deutschland

Gestern jährte sich das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum fünften Mal.
Hintergrund ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das bereits am 3. Mai 2008 in Kraft trat.
Ziel des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls ist es, gleichberechtigten Genuss von Menschenrechten und Grundfreiheiten auch durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen.
Weltweit sind ca. 650 Millionen behinderte Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen leben in Entwicklungsländern.
Berührt sind insbesondere das Recht auf Zugang zu Bildung, zur Arbeitswelt und auch das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Überwacht wird das Übereinkommen durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Für die innerstaatliche Überwachung in Deutschland ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zuständig, das als unabhängige Stelle im Sinne des Übereinkommens benannt wurde. Das DIMR gibt beispielsweise Empfehlungen ab und macht Vorschläge zur Durchführung des Übereinkommens. Ferner berät es die Bundesregierung, den Bundestag und andere Organisationen zu Fragen das Übereinkommen. Seinen Niederschlag gefunden hat dies in Deutschland unter anderem im SGB IX und auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dennoch sind weiterhin Impulse für die Politik für behinderte Menschen und auch weitere Anstöße für die gesellschaftliche Diskussion erforderlich und gewünscht.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Freitag, 21. Februar 2014

Hartz IV: Nachhilfekosten

Leistungen für Bildung und Teilhabe in Gestalt von Nachhilfekosten dürfen nicht generell auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. Eine solche zeitliche Grenze der Lernförderung ergebe sich aus den gesetzlichen Vorschriften nicht, stellte jetzt das Sozialgericht Dortmund klar (Urteil vom 20.12.2013, Az. S 19 AS 1036/12). Maßgeblich sei immer der konkrete Förderbedarf für das jeweilige Kind. Die von der Behörde vorgenommene pauschale Begrenzung des Anspruchs stehe der durch das Bundesverfassungsgericht angemahnten Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegen.



Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.

Donnerstag, 20. Februar 2014

SGB II: Erstattung von Unterkunftskosten

Die vom Landkreis Meißen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) in Riesa erstatteten Unterkunftskosten sind zu niedrig.
Das hat jetzt das Sozialgericht Dresden im Fall einer 29-jährigen alleinerziehenden Mutter eines vier Jahre alten Jungen entschieden (Urteil vom 18.02.2014, Az. S 38 AS 3442/13).
Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspricht. Dies verlangt seit 2008 von den Behörden die Ermittlung der angemessenen Wohnkosten im Wege eines schlüssigen Konzepts. Dabei muss auf wissenschaftlicher Basis anhand des örtlichen Wohnungsmarktes ermittelt werden, zu welchem Preis Wohnungen im unterenSegment verfügbar sind. Diesen Anforderungen entspricht der Bericht des Landkreises die Stadt Riesa betreffend nicht. Bereits die Bildung des Vergleichsraums Coswig, Meißen, Riesa und Weinböhla sei nicht nachvollziehbar, die Städte verfügten über einen Wohnungmarkt, der nicht vergleichbar sei, so das Sozialgericht Dresden. Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens sei fehlerhaft, da sie auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten beruhe.

Die Berufung wurde zugelassen.




Rechtsanwalt Störmer ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt ansässig und bundesweit tätig.

Rentenbeitrag für 2014

Trotz hoher erwirtschafteter Überschüsse bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2014 unverändert bei 18,9 %. Für die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein Satz von 25,1 % vorgesehen.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/187) hat gestern der Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen.

Nicht durchsetzen konnte sich ein Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" (BT-Drs. 18/52), mit dem der "Automatismus zur Senkung der Beitragssätze" außer Kraft gesetzt werden sollte.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Samstag, 1. Februar 2014

Beratungshilfe: neue Formulare

Neben den neuen Formularen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist im Januar auch die neue Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) in Kraft getreten.
Für die Beantragung von Beratungshilfe stehen ab sofort die neuen Formulare zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW nebst weiteren Informationen zur Verfügung.

Erforderlich wurden die Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts (BGB. I 2013 NR. 55, S. 3533 ff.).

Donnerstag, 30. Januar 2014

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: neue Formulare

Am 22. Januar ist die neue Prozesskostenhilfeformularverordnung (PKHFV) einschließlich der neuen Formulare in Kraft getreten. Damit sind die bisherigen Formulare außer Kraft, ab dem 22.01.2014 ist für den Antrag auf Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe das neue Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verwenden.


Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW, die auf der Homepage des Verfassers verlinkt ist.

Mittwoch, 29. Januar 2014

Kabinett beschließt Rentenreform

Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Rentenreform beschlossen, die ab 01.07.2014 in Kraft treten soll.

Im Einzelnen:

  • Mütterrente:
Mütter / Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen für ihre Erziehungsleistung einen Rentenpunkt mehr. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind.

  • Rente mit 63:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Neben Pflichtbeitragszeiten werden auch Zeiten von Lohnersatzleistungen, z. B. ALG I, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld, angerechnet. Nicht angerechnet werden Zeiten, in denen Grundsicherungsleistungen bezogen wurden.
Diese Regelung gilt für eine Übergangszeit bis 2029. In dieser Zeit wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

  • Höhere Erwerbsminderungsrenten
Ab dem 01.07.2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher weiter gearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Zusätzlich soll mit einer "Günstigerprüfung" verhindert werden, dass sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. So sollen doppelte Nachteile durch Teilzeitarbeit oder Krankheit vermieden werden.

  • Höheres Budget für Reha-Leistungen
Rückwirkend zum 01.01.2014 wird das Budget für Rehabilitation um 100 Mio. Euro für das laufende Jahr, in den Folgejahren um 200 Mio. Euro erhöht.


Der Bundestag soll das Gesetz im Mai beschließen.



Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.


Neuer Teilhabe-Bericht

Seit diesem Monat ist der neue Teilhabe-Bericht der Bundesregierung in leicht verständlicher Sprache verfügbar.
Er beschreibt die Lage der Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in folgenden Bereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Berufsausbildung, Arbeit und Einkommen, Wohnen und Alltag, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz vor Gewalt, Politik, Information und Mitbestimmung.

Der Bericht kann über die Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier bezogen werden.



Der Autor ist bundesweit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht tätig.

Dienstag, 28. Januar 2014

Hartz IV / Langzeitarbeitslose

Für Leistungsbezieher im Bereich des SGB II stellt sich die Situation weiterhin besonders schwierig für Langzeitarbeitslose dar.
Der Bund und die Länder haben deshalb eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, die die Leistungen, Prozesse und Ideenvielfalt bei der Verringerung des Langzeitleistungsbezugs betreffen.
In der nun vorliegenden Publikation "Langzeitbeziehende im SGB II" werden Projekte, Ideen und Maßnahmen aus den gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern vorgestellt.



Rechtsanwalt Störmer ist im Sozial- und Strafrecht tätig.

Neue Behinderten-Beauftragte

Am 16.01.2014 wurde die ehemalige Leistungssportlerin Verena Bentele in ihr Amt als neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Die Beauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 15 BGG hat sie die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Innerhalb der Bundesregierung begleitet sie daher aktiv die Gesetzgebung und nimmt so Einfluss auf politische Entscheidungen. Hierzu gehört die Beteiligung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Fragen der Integration von behinderten Menschen berühren oder behandeln.

Diesbezüglich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Kontaktadresse bekannt gegeben:

Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:

Tel.: 030 / 18 527 1797
Fax: 030 / 18 527 1871
E-Mail: presse@behindertenbeauftragte.de



Stephan Störmer ist Rechtsanwalt in Steinfurt.

Montag, 13. Januar 2014

Neue elektronische Gesundheitskarte

Seit dem 01.01.2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alte Krankenversicherungskarte können Ärztinnen und Ärzte (nur) noch vorübergehend akzeptieren. Dazu gilt grundsätzlich: Falls man die Karte vergessen hat, kann man sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ansonsten wird eine private Rechnung gestellt. Ärztinnen und Ärzte sind allerdings in begründeten Fällen berechtigt, eine Behandlung ohne gültige Karte ganz abzulehnen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.

Die neue elektronische Karte löst die alte Krankenversicherungskarte ab und gilt nunmehr als Versicherungsnachweis.
Auf ihr sind in der Regel Foto und Unterschrift des Versicherten zu sehen, so dass ein Missbrauch erheblich erschwert wird. Auch soll die neue Karte zukünftig mehr Funktionen haben als die alte Krankenversichertenkarte. Diese sollen aber erst schrittweise freigeschaltet werden. Dabei kann jeder Versicherte selbst bestimmen, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird. Auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers können insbesondere uch Informationen für den Notfall gespeichert werden, z. B., ob Vorerkrankungen oder Allergien bestehen, wann welche Behandlungen erfolgt sind und ob Medikamente eingenommen werden. 

Ferner ist geplant, dass die Karten-Daten verschlüsselt und über ein spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. So wird nicht nur Zeit zu Gunsten der Patienten eingespart. Auch aufwendiges und teures Verschicken von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Art kann auf diese Weise vereinfacht werden.



Der Autor ist auf dem Gebiet des Strafrechts und als Fachanwalt für Sozialrecht tätig.